Justizbeitreibungsordnung

Justizbeitreibungsordnung
Justizbeitreibungsordnung,
 
VO vom 11. 3. 1937, die die Einziehung von Justizverwaltungsabgaben, insbesondere der Gerichtskosten, aber auch der Zwangs- und Ordnungsgelder, Geldbußen und Geldstrafen regelt. Das Verfahren richtet sich nach bestimmten Vorschriften der Zwangsvollstreckung der ZPO. Zuständig sind als Vollstreckungsbehörden die Gerichtskassen.

Universal-Lexikon. 2012.

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